Standesämter sind u.a. auch beauftragt, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften in feierlichem Rahmen zu vollziehen. Das Aufgebot wird bei dem zuständigen Standesamt maximal 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin bestellt. Die Anwesenheit beider zukünftiger Ehepartner ist notwendig und es sollten folgende Dokumente mitgebracht werden:
Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich im Standesamt des Geburtsortes), Staatsbürgerschaftsnachweis ( MA 61), Meldezettel (Polizeikommissariat des Wohnbezirks), Lichtbilderausweis (Polizeikommissariats des Wohnbezirks) und Urkunden über akademische Grade und Standesbezeichnungen.
In Sonderfällen müssen zusätzliche Dokumente in den Standesämtern vorgelegt werden, dies ist z.B. Pflicht, wenn Minderjährigkeit besteht und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingefordert wird. Das Aufgebot wird im zuständigen Standesamt ausgehangen und gibt Auskunft über das Vorhaben der Verlobten, welches öffentlich einsehbar ist. Hat das Brautpaar besondere Wünsche zur Hochzeit, hat es ein paar Wochen vor der Trauung Gelegenheit, einen Gabentisch mit Erwähltem in einem Geschäft ihrer Wahl einzudecken. Dies wird den Gästen bekannt gegeben und die Geladenen haben die Gelegenheit, ein passendes Geschenk zu überreichen. Beliebt sind hier auch kreative Geldgeschenke, in denen man einen Beitrag zu einer größeren Anschaffung des Hochzeitspaares leisten kann. An dem erwählten Hochzeitstermin erscheint das Brautpaar pünktlich mit Familien und Freunden auf dem Standesamt.
Nach einer kurzen Ansprache des Standesbeamten, dem folgenden Ringwechsel des Paares und den Unterschriften auf beglaubigten Urkunden ist die Eheschließung nun rechtskräftig. Trauzeugen können Verwandte, Freunde, Bekannte oder auch Fremde sein. Die Zeremonie wird innerhalb von c a 30 Minuten abgehalten und im Anschluss haben Familie und geladene Gäste die Gelegenheit, die Frischvermählten zu beglückwünschen und mit ihnen zu feiern. Nach altem Brauch wird nach der Trauung das Hochzeitspaar mit Reis beworfen um ihnen eine fruchtbare und Kinderreiche Ehe zu bescheren. Mittlerweile gehen jedoch viele Feiernde aus Rücksicht auf das Putzpersonal umsichtiger mit diesem Brauchtum um, in einigen Standesämtern ist das Reiswerfen untersagt.
Sektempfang, kleine Spiele und Darbietungen, können vor dem Standesamt abgehalten werden. Erinnerungsfotos und Schnappschüsse sind hier beliebte Andenken an diesen besonderen Tag. Orte außerhalb der Standesämter werden immer beliebter und können ausnahmsweise auch zur Eheschließung erwählt werden, sie sollten jedoch dem Anlass entsprechen. Ob eine Trauung an einem bestimmten Ort vollzogen werden darf, entscheidet die zuständige Personenstandsbehörde.